Informationen zur Umsetzung der neuen Vorgaben finden Sie im SchulmanagerOnline.

aktueller Corona-Wegweiser:

Maskenpflicht/MundNasenBedeckung (MNB)

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle, Schüler, Lehrer, Hausmeister und Besucher, eine medizinische Maske gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung tragen. Alltagsmasken dürfen nur ersatzweise von Schüler bis zur Jahrgangsstufe 8 getragen werden. (dringende Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske!) Das Tragen eines Gesichtsvisieres an Stelle einer MNB ist nicht möglich