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Gymnasium Würselen

Anträge an den Förderverein


Anträge stellen leicht gemacht


Der dem Förderverein zur Verfügung stehende Etat generiert sich aus den Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Sponsoring-Projekten.

Der Vorstand des Förderverein ist im Sinne aller Mitglieder, Spender und Sponsoring-Partner für die sinnvolle und satzungskonforme Verwendung der Gelder verantwortlich.

Daher sind Förderanträge sind zu begründen. Zur Erleichterung und Vereinfachung des Verfahrens hat der Förderverein ein Antragsformular entwickelt:


Antragsformular


Hinweis für Förderanträge auf Kostenbezuschussung von Klassenfahrten:

Diese Anträge werden vertraulich behandelt und über den Klassenlehrer und max. 2 Vorstandsmitglieder des Fördervereins geprüft und freigegeben.


Ziel des Fördervereins ist es, dass keine Kinder und Jugendlichen aus Kostengründen von Klassen- oder Stufenfahrten und -aktivitäten ausgeschlossen sind.

Mit dem Bildungspaket eröffnet die Bundesregierung seit 1. Januar 2011 rund 2,5 Millionen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Geringverdiener-familien neue Chancen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden so genannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gewährt. Neben Schulmaterial und Mittagsverpflegung gehört hierzu u. a. auch die Teilnahme an Schulausflügen, Kursen der Musikschulen oder der Sportvereine.

Informationen der Stadt Würselen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung finden Sie im Bereich des Internetportals der Stadt Würselen.

Vor Gewährung von Unterstützungen durch den Förderverein ist es daher erforderlich zunächst Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen und eine Verwehrung der Unterstützung durch die Maßnahme der Bundesregierung dem Antrag an den Förderverein beizufügen.

Somit ist gewährleistet, dass Mittel des Fördervereins satzungskonform eingesetzt werden.